E zu B

 

C

 

D

 

E

 

F

Klasse E zu C, E zu D

Werden mit einem Kraftwagen der Klasse C oder D, andere als leichte Anhänger gezogen, ist der Führerschein E notwendig.

 

Mindestalter: 18 Jahre für E zu C, 21 Jahre für E zu D

 

Einschränkung auf max. 12000 kg höchst zulässige Gesamtmasse bei LKW mit schweren Anhängern bis 21 Jahre, sofern keine C95 - Prüfung abgelegt wird.

 

Personen, die bereits im Besitz des Führerscheines E zu C sind und den Führerschein D machen, erhalten den E zu D - Führerschein ohne zusätzliche Prüfung.

 

 

Ausbildung:

 

- Theorie:  6 Unterrichtseinheiten

 

- Praxis:     4 Unterrichtseinheiten

 

Prüfung:

 

- Theorie:   Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 80% richtig beantwortet werden müssen.

 

- Praxis:      ca. 45 - minütige Fahrprüfung

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