E zu B

 

C

 

D

 

E

 

F

Klasse E zu B

Wird mit einem Fahrzeug der Klasse B ein schwerer Anhänger (über 750 kg höchst zulässige Gesamtmasse) gezogen und

  • die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte übersteigt 3500 kg oder

  • das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers übersteigt das Eigengewicht des Zugfahrzeuges

ist der Führerschein E zu B notwendig.

 

Mindestalter: 18 Jahre

 

 

Ausbildung:

 

- Theorie :  4 Unterrichtseinheiten

                                                                                                 

- Praxis:      2 Unterrichtseinheiten mit PKW und Anhänger

 

Prüfung:

 

- Theorie:   Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 80% richtig beantwortet werden müssen.

                    Die Theorieprüfung kann für jene Lenker entfallen, die bereits im Besitz der Führerscheine B+F sind                     und mit einem PKW oder Traktor nachweislich schwere Anhänger gezogen haben.

 

- Praxis:      ca. 25 - minütige Fahrprüfung

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