Für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit jeweils höchstens 50 km/h Bauartgeschwindigkeit, sowie Einachszugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge ist der Führerschein F notwendig.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein F ist bis zum vollendetem 18. Lebensjahr auf landwirtschaftliche Fahrzeuge eingeschränkt.
Ausbildung:
- Theorie: 8 Unterrichtseinheiten und zusätzlich 26 Unterrichtseinheiten allgemeiner Theorieunterricht, wenn Sie noch nicht im Besitz des Führerscheines B sind
8 Unterrichtseinheiten, wenn Sie im Besitz des Führerscheines B sind
- Praxis: 4 Unterrichtseinheiten
Prüfung:
- Theorie: Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 80% richtig beantwortet werden müssen.
- Praxis: ca. 25 - minütige Fahrprüfung