E zu B

 

C

 

D

 

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F

Klasse F

Für Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit jeweils höchstens 50 km/h Bauartgeschwindigkeit, sowie Einachszugmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge ist der Führerschein F notwendig.

 

Mindestalter: 16 Jahre

 

Der Führerschein F ist bis zum vollendetem 18. Lebensjahr auf landwirtschaftliche Fahrzeuge eingeschränkt.

 

 

Ausbildung:

 

- Theorie:   8 Unterrichtseinheiten und zusätzlich 26 Unterrichtseinheiten allgemeiner Theorieunterricht, wenn Sie                     noch nicht im Besitz des Führerscheines B sind   

                    8 Unterrichtseinheiten, wenn Sie im Besitz des Führerscheines B sind

 

- Praxis:     4 Unterrichtseinheiten

 

Prüfung:

 

- Theorie:   Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 80% richtig beantwortet werden müssen.

 

- Praxis:      ca. 25 - minütige Fahrprüfung

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