Alle Firmen, die Gefahrgut transportieren, befüllen, verpacken oder verladen,benötigen einen Gefahrgutbeauftragten, der dem Verkehrsministerium bekannt gegeben werden muss. Diese Funktion kann vom Firmenleiter, einer anderen Person im Unternehmen oder von einem externen Gefahrgutbeauftragten wahrgenommen werden.
Der Gefahrgutbeauftragte muss im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten nach Mitteln und Wegen suchen und Maßnahmen veranlassen, welche die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern und ermöglichen. Wir unterstützen dabei Ihren Gefahrgutbeauftragten bei seiner Arbeit oder übernehmen als externer Gefahrgutbeauftragter seine Aufgaben, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre eigentliche unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können