Laut Kraftfahrgesetz sind für die vorschriftsmäßige Verwahrung des Ladegutes sowohl der Lenker, als auch der Zulassungsbesitzer oder ein Anordnungs-befugter (Belader, Disponent, Lagerleiter) verantwortlich.
Ladungssicherung beginnt nicht erst mit der Verladung auf das Fahrzeug, sondern muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Eine fundierte Ausbildung aller am Transport beteiligten Personen ist daher unumgänglich