Seit 10. September 2008 sind Fahrer mit einer Lenkberechtigung der Klasse D und seit 10. September 2009 Fahrer mit einer Lenkberechtigung der Klasse C, die ihren Führerschein vor dem jeweiligen Stichtag erworben haben und beruflich mit Bus oder LKW unterwegs sind, verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren, um den Fahrerqualifizierungsnachweis zu erhalten - es ist keine Prüfung erforderlich.
Busfahrer haben somit bis 10. September 2013 und LKW-Fahrer bis 10. September 2014 für die erstmalige Weiterbildung Zeit und erhalten dann den Fahrerqualifizierungsnachweis, welcher durch den Code “95“ in den Führerschein eingetragen wird.